Vortrittsschilder - iSascha.ch

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Sheinux's Infos
Vortrittsschilder
Auf dieser Seite findet ihr sämtliche Infos über die "Vortrittsschilder" aus der Erweiterung "Schweizer Verkehrsschilder":
Allgemein
Allgemein:
Vortrittssignale zeigen an, dass der Führer anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren muss oder dass ihm der Vortritt gegenüber anderen Fahrzeugen zusteht.
Aussehen:
Vortrittssignale gibt es in mehrenden Formen, nämlich 3 einzigartigen & 3 welche auch anderen Schilder zugewissen sind.

Die 3 einzigartigen Formen:
1.) Rotes Achteck mit weissen Rand.
2.) Gelber Rhombus mit schwarzen/weissen Rand.
3.) Auf den Kopf gedrehtes Gefahrenschild.

Die 3 anderen Formen, welche auch anderen Schildern zugewissen sind:
Aufstellungbedingungen:
Zu diesen Schilder gibt es keine allgemeine Aufstellbedingung.
Die Bedingungen stehen jeweils bei den einzelnen Schildern dabei.
Infos zu einzelnen Schildern
Alle Schilder
Die Vortrittsschilder sind wegen der geringen Anzahl, in keine Gruppen sotiert:

Stopp / Kein Vortritt
Das Schild "Stop" verpflichtet den Führer, anzuhalten und den Fahrzeugen auf der Strasse, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren. Zusätzlich kann/wird auf der Fahrbahn eine ergänzende Haltelinie & der Schriftzug "STOP" hinzugefügt.

Das Schild "Kein Vortritt" verpflichtet den Führer, den Fahrzeugen auf der Strasse, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren. Zusätzlich kann/wird auf der Fahrbahn eine ergänzende Wartelinie, bestehend aus mehrenden Dreiecken, hinzugefügt.

Die beiden Schilder sind bei Verzweigungen, mit Ampelanlagen, nur zu beachten, wenn der Verkehr nicht durch Ampeln geregelt wird (z.B. wenn diese ausgeschalten sind).

Die beiden Schilder werden am rechten Fahrbahnrand, kurz vor Verzweigungen aufgestellt. Müssen diese um mehr als 10m zurückverlegt werden, wird der Abstand auf einer beigefügter "Distanztafel" vermerkt.

Das Schild "Stopp" darf nur an Stellen angebracht werden, wo infolge fehlender Sicht, ein Halt unerlässlich ist. Bei Bahnübergängen ist die Bewilligung des "ASTRA" erforderlich.

Dieses Schild kennzeichnet Strassen mit Vortritt und zeigt dem Führer an, dass auf den folgenden Verzweigungen, der gesetzliche Rechtsvortritt aufgehoben ist. Auf solchen Strassen gelten die besonderen Verkehrsregeln für Hauptstrassen.

Das Schild "Hauptstrasse", steht bei deren Beginn und wird innerorts kurz vor, ausserorts kurz nach der Verzweigung, wiederholt. Es kann bei unbedeutenden Verzweigungen fehlen.

Für die Kennzeichnung von Hauptstrassen, welche die Richtung ändern, muss das Zusatzschild "Richtung der Hauptstrasse" beigefügt werden.

Nationalstrassen, die baulich weder Autobahnen noch Autostrassen sind, werden als Hauptstrassen gekennzeichnet.

Ende der Hauptstrasse
Dieses Schild zeigt an, dass der Vortritt aufgehoben ist und bei Verzweigungen wiederum der gesetzliche Rechtsvortritt gilt. Es steht am rechten Fahrbahn­rand kurz vor der Verzweigung.

Dieses Schild zeigt dem Führer, auf Nebenstrassen, an, dass er bei der nächsten Verzweigung vortrittsberechtigt ist. Fol­gen sich mehrere Verzweigungen in kurzen Abständen, kann die Länge der Strecke, auf der der Führer vortrittsberechtigt ist, auf beigefügter Zusatztafel "Strecken­länge" angegeben werden.

Innerorts kann das Schild fehlen, wo der Führer rechtzeitig erkennen kann, dass den von rechts einmündenden Fahrzeugen der Vortritt entzogen ist, z.B. aufgrund der Schilder "Stop" oder "Kein Vor­tritt", der Haltelinie oder der Wartelinie.

Dieses Schild kündigt, auf Nebenstrassen, eine Verzweigung an, bei der der gesetzliche Rechtsvortritt gilt.

Das Schild wird nur aufgestellt:

A.) wenn der Führer die von rechts einmündende Strasse nicht rechtzeitig erkennen kann;

B.)
wenn nach mehreren Verzweigungen, die mit dem Schild "Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt" versehen sind, eine Verzweigung folgt, bei der der gesetzliche Rechtsvortritt gilt.

Dieses Schild verpflichtet, den in Rich­tung des roten Pfeils fahrenden Führer, bei Fahrbahnverengungen, dem Gegen­ver­kehr den Vortritt zu lassen. Die Wartepflicht gilt nicht für einspurige Fahrzeuge, deren Führer erkennen können, dass die verengte Fahrbahn, ein gefahrloses Kreuzen zulässt. Am andern Ende der Verengung steht das Sschild "Vortritt vor dem Gegen­verkehr".

Dieses Schild zeigt, dem in Richtung des weissen Pfeils fahrenden Führer, bei Fahrbahnverengungen, an, dass er weiterfahren darf und entgegenkommende, mehrspurige Fahrzeuge, wartepflichtig sind. Befinden sich diese bereits in der Verengung, muss er warten.
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